Förderungen

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Ökologischer/biologischer Landbau

Mit der Umsetzung des Vorhabens „Ökologischer/biologischer Landbau“ konnte auf den geförderten landwirtschaftlichen Flächen durch eine stärkere Nutzung der Naturfunktionen während der Bewirtschaftung eine stoffliche Belastung des Bodenwassers sowie die Bodenerosion vermindert und die Vielfalt des Tier- und Pflanzenlebens gefördert werden. Generell trägt der ökologische/biologische Landbau durch seine schützende und verbessernde Wirkung zum aktiven Umweltschutz bei.

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naturbedingte oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete – Ausgleichszulage –

Mit der Umsetzung des Vorhabens „Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete“ konnte ein Beitrag zur dauerhaften Bewirtschaftung benachteiligter landwirtschaftlicher Flächen und somit zum Erhalt der sächsischen Kulturlandschaft geleistet werden. Somit konnte zur weiteren Stabilisierung der Landwirtschaftsbetriebe in den betroffenen Regionen beigetragen werden und Arbeitsplätze in der Landwirtschaft sowie im vor- und nachgelagerten Bereich gesichert werden.

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Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen

Mit der Umsetzung des Vorhabens „GL.4 Naturschutzgerechte Hütehaltung und Beweidung“ konnte ein Beitrag zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung von Weidelandgebieten mit hohem Naturschutzwert geleistet werden. Durch den Erhalt und die Entwicklung artenreicher Magerrasenbiotope, Heiden und sonstiger Offenlandhabitate wurde zur Sicherung der Biologischen Vielfalt beigetragen und an der Wahrung der Kulturlandschaft mitgewirkt. Mit der Umsetzung des Vorhabens „GL.5 spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung“ konnte durch eine an die individuellen Ansprüche der Arten angepasste Bewirtschaftungsweise ein Beitrag zum Erhalt von spezifischen, schutzbedürftigen Arten geleistet werden. Weiterhin wurde zur Sicherung der Biologischen Vielfalt beigetragen.

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Über die Förderrichtlinie EPLR (2014-2020) des Freistaates Sachsen wird die Gehölzsanierung der Streuobstbestände/Obstbaumreihen von 1870 überalterten Obstgehölze der Gemeinden Stadt Löbau, Stadt Weißenberg, Gemeinde Waldhufen, Gemeinde Quizdorf am See, Gemeinde Markersdorf, Gemeinde Hochkirch und Stadt Reichenbach/O.L. und die Entbuschung einer Streuobstwiese in Hohendubrau im Zeitraum von 27.06.2019 – 31.03.2025 durchgeführt und nach Einheitskosten finanziert.

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